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   ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21   

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ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21 (https://dejure.org/2021,67017)
ArbG Essen, Entscheidung vom 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21 (https://dejure.org/2021,67017)
ArbG Essen, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 5 Ca 1460/21 (https://dejure.org/2021,67017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Auch im ruhenden Arbeitsverhältnis können Ansprüche der Arbeitnehmer begründet werden, wie etwa der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der auch in Zeiten entsteht, in denen das Arbeitsverhältnis ruht und der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 12 ff., BAGE 142, 371).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Das Grundrecht garantiert die freie Wahl des Arbeitsplatzes und schützt den Entschluss, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, ein Arbeitsverhältnis beizubehalten oder es aufzugeben (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 38, BVerfGE 149, 126).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis kann der Versorgungsberechtigte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen, wieder beschäftigt zu werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 45 ff., BAGE 154, 268).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    ..."(3) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 97, 169), damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 36, BAGE 143, 62; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 103, 111).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    ..."(3) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 97, 169), damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 36, BAGE 143, 62; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 103, 111).
  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Soweit der Kläger auf die Entscheidung LAG Düsseldorf v. 22.12.2017 (AZ: 6 Sa 983/16) verweist, lag dieser Entscheidung ein anderer, nicht mit der hiesigen Fallgestaltung vergleichbarer Sachverhalt, zugrunde.
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Aus der Entscheidung des BAG vom 13.07.2021 (AZ: 3 AZR 298/20, zit. nach juris) folgt kein abweichendes Ergebnis.
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Auszug aus ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    ..."(3) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 97, 169), damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 36, BAGE 143, 62; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 103, 111).
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